Theater Ansbach – Kultur am Schloss
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Vorverkauf

Corona-Regeln

Bitte beachten Sie folgende Regelungen bei Ihrem Theaterbesuch:

Zugangsvoraussetzung 2G

Noch bis einschließlich 2.4.22 gilt bei allen Veranstaltungen der Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG die 2G-Regel. Zugang haben demnach Personen ab dem 14. Tag nach der Zweitimpfung, sowie Personen mit einem Genesenennachweis. Halten Sie die entsprechenden Zertifikate am Eingang des Theaters bereit und zeigen Sie diese unaufgefordert zusammen mit dem Personalausweis vor. Außerdem gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Der Nachweis über eine Genesung darf nicht jünger als 28 Tage sein und nicht älter als 3 Monate.

Für Schüler gilt diese Regelung nicht. Es genügt die Vorlage des Schülerausweises, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Kinder und Jugendlichen in der Schule regelmäßig unter Aufsicht getestet werden. (Ausnahme: Während der Schulferien ist ein Testnachweis erforderlich!)

Halten Sie die entsprechenden Zertifikate am Eingang des Theaters bereit und zeigen Sie diese unaufgefordert zusammen mit dem Personalausweis vor.

MASKENPFLICHT: In allen Räumen des Theater Ansbach gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Für Kinder von 6 bis 16 Jahren reicht eine medizinische Maske.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.


Für Rückfragen schreiben Sie eine Mail an
info@kultur-am-schloss.de